Kirchgemeinden

Die römisch-katholische Kirchgemeinde Allschwil umfasst die Pfarreien St. Peter und Paul sowie St. Theresia. Es gehören ihr 5’000 Mitglieder an. Die Kirchgemeinde Schönenbuch umfasst die Pfarrei St. Johannes der Täufer. Es gehören ihr ca. 400 Mitglieder an. Beide sind öffentlich-rechtliche Körperschaften nach den Gesetzen des Kantons Basellandschaft und sind Teile der römisch-katholischen Landeskirche Baselland.

Die Kirchgemeinden untersteht staatlichem Recht und wird von den Kirchgemeindenräten geleitet. Sie umfassen alle katholischen, steuerzahlenden Einwohner:innen in Allschwil ab 16 Jahren, unabhängig ihrer Nationalität. Organe der einzelne Kirchgemeinde sind:

  • Die Kirchgemeindeversammlung als oberstes Organ
  • Die Gesamtheit der Stimmberechtigten
  • Der Kirchgemeinderäte

Die Kirchgemeinde stellt die materiellen Mittel zur Verfügung, damit die beiden Pfarreien ihre Aufgaben erfüllen können und die Kirche gestaltet werden kann. Sie erhebt die Kirchensteuer und bezahlt daraus die Gehälter der Angestellten der Kirchgemeinde und die laufenden Kosten der Pfarreien. Die wichtigsten Aufgaben der Kirchgemeindeversammlung sind:

  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets
  • Wahlen neuer Mitglieder für vier Jahre: des Kirchgemeinderates, der Prüfungskommission, des Wahlbüros, der Mitglieder der Synode und eingesetzten Kommissionen
  • Wahl des Gemeindeleiters oder der Gemeindeleiterin und des Pfarrers